Am 26.08.2022 fanden die Vereinsmeisterschaften der HSG Siebengebirge Thomasberg statt. Unter der Turnierführung von Anti und Klemens kämpften nach dreijähriger Corona Pause 15 Teilnehmer um den Platz des Vereinsmeisters. Parallel wurde die Doppelvereinsmeisterschaft mit insgesamt sechs Doppelpaarungen ausgetragen. 

Nach spannenden Partien trafen Tim und Marco im Halbfinale 1 aufeinander, welches Tim in einem packenden 3:2 für sich entscheiden konnte. Im nervenaufreibenden zweiten Halbfinale konnte sich Klemens gegen Michael durchsetzen. Schlussendlich konnte Tim sich, vor seiner bevorstehenden Weltreise, gegen Klemens mit 3:1 durchsetzen und wurde verdienter Vereinsmeister 2022.

Nicht so viel Glück hatte Tim darauffolgend mit seinem Doppelpartner Lukas. Sie unterlagen im Finale mit 2:3 gegen die überragenden Doppelvereinsmeister Robert und Michael.

Glückwunsch an die Sieger und ein besonderer Dank an die Turnierleitung.

Hier ist der Link zu allen Bildern

(LW, 31.08.2022)

Das allseits beliebte Handicapturnier unter Leitung von Albert wird am Freitag, den 7.10.2022, in unserer Halle stattfinden.

Bitte Termin unbedingt vormerken und andere Mitspieler informieren!

Unsere Vereinsmeisterschaften finden am Freitag, den 26.08.2022, statt.

Anti und Klemens organisieren den Termin. Ein Bericht folgt...

Unser Abteilungsfest findet am Samstag, den 27.08.2022, ab 19:00 Uhr, bei Markus statt.

Bitte bei ihm anmelden und in Absprache für sich selbst Grillgut und für die Runde etwas für das allgemeine Buffet mitbringen.

Wir wünschen ein schönes Fest und einen regen Austausch!

Wir freuen uns, ab Mai 2022 einen professionellen Trainer für unseren Verein verpflichten zu können. Der Profi-Trainer wird an ausgewählten Terminen zunächst Freitags zur Verfügung stehen. Von 18:30 bis 20:00 Uhr wird ein Jugendtraining sowie von 20:00 bis 21:30 Uhr ein Erwachsenentraining durchgeführt. Die Erwachsenentrainings sind begrenzt auf 12 Personen. Die nächsten Termine sind:

Neue Termine: Freitag, 16.12.2022, Freitag, 25.11.2022, Freitag, 11.11.2022, Freitag, 30.09.2022,
Freitag, 01.07.2022 (bereits NRW-Schulferien), Freitag, 17.06.2022, Freitag, 03.06.2022, Freitag, 27.05.2022

Marco bittet darum, zu verlegende Spiele nicht auf einen dieser Termine zu legen!

Bei Interesse bitte an Marco wenden.

(WS, 20.05.2022, Update 27.08.2022)

Aktuell wird unter der Leitung von Marco jeden ersten Mittwoch im Monat ein Andro-Cup in unserer Halle ausgerichtet. Das Turnier ist für 12 Spieler vorgesehen und findet statt, wenn sich mindestens 9 Spieler angemeldet haben. Statt Training findet dann der Andro-Cup statt. Die Anmeldungen können den folgenden Links entnommen werden:

06.07.2022 20:00 Uhr

03.08.2022 20:00 Uhr

(WS, 5.7.2022)

Die Hinrunde der Saison 2021/2022 wurde ohne Unterbrechung durch Corona abgeschlossen. Trotz vieler Ausfälle durch Verletzungen war die Platzierung der meisten Mannschaften sehr positiv.

Folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse und Platzierungen der Mannschaften:

Mannschaft Liga Platz Siege Unentschieden Niederlagen
Herren 1  Bezirksklasse 5 5 5 1 4
Herren 2 Kreisliga 10 3 1 7
Herren 3 2. Kreisklasse (4er) 1 2 4 3 1
Herren 4 2. Kreisklasse (4er) 3 3 5 0 3
Herren 5 3. Kreisklasse A 1 2 6 0 1
Herren 6 3. Kreisklasse B 2 6 4 0 5
Jungen18 1 NRW Liga 6 8 0 1 6
Jungen18 2 Bezirksklasse 2 10    Zurückgezogen vor Saisonbeginn
Jungen18 3 2. Kreisklasse 4 1 1 6
Jungen15 1 Kreisliga 3 4 0 3

 

Der eigentlich für Januar 2022 geplante Start der Rückrunde ist nach einem Beschluss des Vorstandes für Sport des WTTV auf Februar verschoben worden. Alle Spiele, die im Januar hätten gespielt werden sollen werden auf einen späteren Termin verschoben, außer die antretenden Mannschaften einigen sich auf eine Austragung am ursprünglichen Termin.

Update 25.01.2022: Der Vorstand für Sport des WTTV hat die Pause vorerst bis zum 20.02.2022 verlängert, ein weiterer Entschluss steht für Mitte Februar an. (JW, 26.01.2022)

Update 11.02.2022: Der Vorstand für Sport des WTTV hat die Rückrunde abgebrochen und die Spielzeit 21/22 auf eine einfache Runde zurückgeführt (WS, 18.02.2022).

Seit Samstag, 04.12.2021, gilt eine neue Corona Schutzverordnung in NRW. Sie ist gültig bis zum 21.12.2021 und hier zu finden.
 
1. Jugendliche Schülerinnen und Schüler bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert
Grundsätzlich bringt die neue Verordnung für den eigentlichen Sportbetrieb nur eine gravierende Änderung: Jugendliche Schülerinnen und Schüler bis zum 18. Geburtstag werden immunisierten Personen gleichgestellt und können damit ohne PCR-Test am Sportbetrieb teilnehmen, auch wenn sie nicht geimpft oder genesen sind (gilt bis zum 16.01.22). Sie benötigen einen Schulnachweis. Damit ist eine Forderung des Landessportbundes NRW zur Gleichstellung von Schülerinnen und Schülern bis zu diesem Alter erfüllt worden. 
Für ältere nicht-immunisierte Sportler*innen und für Jugendliche, die nicht mehr in der Schule sind und damit keine Schultestungen haben, gilt weiterhin ein aktueller PCR-Test als Teilnahmevoraussetzung!
 
2. Zuschauerbegrenzung
Bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern
  • darf die Auslastung der Sportanlage bei höchstens 50% der gesamten regulären Höchstkapazität liegen oder
  • darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 30% der über 1000 Personen hinausgehenden Höchstkapazität liegen,
  • insgesamt sind aber maximal nur erlaubt: drinnen 5.000 Zuschauer, draußen 15.000 Zuschauer, wobei Stehplätze nicht besetzt werden dürfen.
 
3. Kontrollen
Kontrollen müssen grundsätzlich beim Zutritt erfolgen. Es müssen die Nachweise einer Immunisierung oder negativen Testung kontrolliert und ein Abgleich mit einem amtlichen Ausweispapier vorgenommen werden.
 
Wie immer gilt: Behörden und Träger von Sportstätten können davon abweichende Regelungen erlassen.
Trotz der sehr angespannten und schwierigen Lage für den Vereinssport wünschen wir Ihnen eine schöne Adventszeit!
 
(Landessportbund NRW, WS, 6.12.2021)

Am 25.11.2021 wurde uns folgende Mail von der Stadt Königswinter zugestellt:

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Vereinsvorstände, wie Ihnen sicher schon bekannt ist, gilt seit gestern eine neue CoronaSchVO.

Ab sofort gelten nachfolgende Regelungen:

  • Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind (2G)
  • Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf bzw. Meisterschaftsspiele und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport darf nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden (2G)
  • Tanzveranstaltungen, Karnevalsfeiern und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen sind nur noch immunisierten Personen gestattet, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können (2G+)
  • Beim gemeinsamen Singen von immunisierten oder getesteten Personen muss kein Mund- und Nasenschutz getragen werden, wobei für Getestete ein PCR-Test oder ein höchstens sechs Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltest erforderlich ist
  • Die Überprüfung der Impf- und Testnachweise erfolgt durch die verantwortlichen Veranstalter bzw. Trainingsleiter des Vereins
  • Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-Plus ausgenommen

Wichtig!!! Die Verantwortung für die Überprüfung der Impf- und Testnachweise obliegt den Vereinen! Kontrollen seitens des Ordnungsamtes sind jederzeit unangekündigt möglich!

Mit freundlichem Gruß

Stadt Königswinter, Schul- und Sportverwaltung, Drachenfelsstraße 9-11. 53639 Königswinter

(WS, 06.12.2021))

Liebe Spieler der HSG-Tischtennis Abteilung, anbei Hinweise zur neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die durch den Geschäftsführer des Westdeutschen Tischtennisverbands am 24.11.2021 an uns kommuniziert wurden und sofort Gültigkeit besitzen:

Sehr geehrte/r Vereinsvertreter/in,
nach § 4 Absatz (2) Ziffern 3 und 4 der aktuellen (und ab heute gültigen) Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen nur noch immunisierte Personen an Sportveranstaltungen als Teilnehmer/innen oder Zuschauer/innen respektive Besucher/innen teilnehmen: Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte und/oder genesene Personen!
Ausgenommen von dieser Regel sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr: Sie benötigen auch keinen Testnachweis und keine Schulbescheinigung!
Ebenfalls sind Personen ausgenommen, die aufgrund eines ärztlichen Attests nicht geimpft werden können: Sie müssen aber einen gültigen Test nachweisen!

Tests: Anerkannt werden können nur maximal 24 Stunden alte Antigen-Schnelltests (negatives Ergebnis) oder von einem anerkannten Labor bescheinigte höchstens 48 Stunden zurückliegende PCR-Tests mit negativem Ergebnis.

Was muss ich als Gastgeber einer Sportveranstaltung (Training, Wettkampf u.a.) beachten?
Personen, die an diesen Veranstaltungen teilnehmen wollen, müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Das ist inzwischen mit dem QR-Code auf den Smartphones einfach möglich, der über die kostenlose App des Robert-Koch-Instituts (RKI) „CovPassCheck“ geprüft werden kann. Zur Feststellung der Identität kann auch „im Rahmen angemessener Stichproben ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier“ vorgenommen werden. Da die Gastgeber (Heimverein beim Training und Wettkampf) für die Einhaltung dieser Regeln zuständig sind, haben nur sie die Verpflichtung, eine Kontrolle der Gäste vorzunehmen, natürlich auch bei den eigenen Vereins- beziehungsweise Mannschaftsmitgliedern. Kann ein Nachweis nicht erbracht werden, so ist dieser Person der Zutritt zur Sporthalle zu verwehren. Gastgebende Vereine sollten hier eine zuständige Person benennen, welche die Kontrollen durchführt.

Maskenpflicht, Abstand
In der CoronaSchVO gilt als Grundsatz in § 2 Absatz (1): „Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Hierzu sind die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) möglichst umfassend in allen Lebensbereichen einzuhalten.“
In allen Innenräumen besteht eine Maskenpflicht. Auf das Tragen einer Maske kann nur verzichtet werden „während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist“, also nur beim Spielen am Tisch.

Mit freundlichen Sportgrüßen

(WS, 24.11.2021)

Hier das Schreiben des WTTV, Bezirk Mittelrhein, vom 22.11.2021 zur Corona-Lage im Tischtennis-Sport:

"Sehr geehrte Sportkameraden,

NRW hat eine neue Corona-Schutzverordnung angekündigt. In manchen Städten und Kreisen ist bereits mit Wirkung von heute (z.B. Stadt Bonn) eine neue Regelung in Kraft getreten. Danach gilt die 2G-Regel, d.h. in Kultur- und Sportstätten dürfen nur noch geimpfte und genesene Personen die Zutritt erhalten. Wie es in anderen Kreisen und Städten aussieht, kann ich natürlich nicht in jedem einzelnen Fall prüfen und mitteilen. Deshalb überprüfen Sie selbst, was für Ihre Region gilt. Die neue Schutzverordnung dürfte dabei im Internet nachzulesen sein. Bitte richten Sie sich darauf ein, dass am kommenden Wochenende nur noch geimpfte und genesene Spielerinnen und Spieler eingesetzt werden können oder Personen, die z.B. aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen. Diese müssen allerdings eine entsprechende Bescheinigung sowie einen negativen Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen, Sportwart"

Wir werden kurzfristig über die aktuelle Lage informieren.

(WS, 22.11.2021)

Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist ab Freitag, 20.08.2021, gültig. Es gibt neue Regelungen für alle Bereiche incl. der Sportausübungen. Das Maß der erforderlichen Schutzmaßnahmen orientiert sich an der Zahl der Neuinfektionen (7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen (kurz 7-TIN) ). Nach §4 Abs. 2 gibt es aktuell nur noch eine Grenze für die 7-TIN, und zwar der Wert von 35. Liegt 7-TIN in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt oder landesweit an fünf Tagen hintereinander bei dem Wert von 35 oder darüber, dürfen in dem jeweiligen Gebiet die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten nur noch von immunisierten oder getesteten Personen in Anspruch genommen, besucht oder ausgeübt werden: Alle Sportangebote in Innenräumen. (unter anderem)

Seit 13.08.2021 ist die 7-TIN im Rhein-Sieg-Kreis höher als 35 (RKI). Ab 20.08.2021 ist daher der Trainings- und Spielbetrieb nur noch mit 3G (Geimpft, Genesen, Getestet) möglich (immunisiert oder getestet). 

Getestete Personen im Sinne der Verordnung sind Personen, die über ein negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

Auf das Tragen einer Maske kann während der Sportausübung verzichtet werden, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist, d.h. beim Spiel am Tisch. In allen anderen Fällen herrscht Maskenpflicht.

Wie bisher ist eine einfache Kontaktnachverfolgung über die ausliegende Liste (und Gastident, QR-Code liegt aus), die Befolgung der AHA+L-Regeln und die Eintragung in das Terminbuchungssystem erforderlich.

(WS, 18.08.2021)