Am 25.11.2021 wurde uns folgende Mail von der Stadt Königswinter zugestellt:

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Vereinsvorstände, wie Ihnen sicher schon bekannt ist, gilt seit gestern eine neue CoronaSchVO.

Ab sofort gelten nachfolgende Regelungen:

  • Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind (2G)
  • Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf bzw. Meisterschaftsspiele und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport darf nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden (2G)
  • Tanzveranstaltungen, Karnevalsfeiern und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen sind nur noch immunisierten Personen gestattet, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können (2G+)
  • Beim gemeinsamen Singen von immunisierten oder getesteten Personen muss kein Mund- und Nasenschutz getragen werden, wobei für Getestete ein PCR-Test oder ein höchstens sechs Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltest erforderlich ist
  • Die Überprüfung der Impf- und Testnachweise erfolgt durch die verantwortlichen Veranstalter bzw. Trainingsleiter des Vereins
  • Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-Plus ausgenommen

Wichtig!!! Die Verantwortung für die Überprüfung der Impf- und Testnachweise obliegt den Vereinen! Kontrollen seitens des Ordnungsamtes sind jederzeit unangekündigt möglich!

Mit freundlichem Gruß

Stadt Königswinter, Schul- und Sportverwaltung, Drachenfelsstraße 9-11. 53639 Königswinter

(WS, 06.12.2021))