Nachfolgend ein Schreiben der Stadt Königswinter, das unsere Abteilung am 31.05.2021 erreicht hat:

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportlerinnen und Sportler,

heute möchte ich Sie über die weitere Vorgehensweise für die kommenden Tage informieren. Ausschlag­ge­bend hierfür sind nach wie vor die geltenden Regelungen der 7-Tage-Inzidenz bezogen auf 100.000 Ein­woh­ner im Rhein-Sieg-Kreis. Maßgebend sind die auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter www.rki-de/inzidenzen veröffentlichten Werte.

Demnach wäre am 02.06.2021 eine Stufensenkung auf STUFE 2 vorgesehen.

Bei Stufe 2 gelten für den Bereich Sport § 14 Absatz 3 und Kultur § 13 Abs. 3 nachfolgende Regelungen:

Im Freien:

1. kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung

2. Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit

3. Kontaktsport mit bis zu 25 Kinder/ Jugendlichen bis 18 Jahre einschließlich zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen ohne Test

In geschlossenen Räumen:

1. kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung mit Mindestabstand, negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit

2. Kontaktsport mit bis zu 12 Personen mit negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit

Eine Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Umkleiden und Duschen ist unter Beachtung der Hygieneanforderungen nach §6 der aktuell gültigen CoronaSchVo und dem Mindestabstand erlaubt.

3. Der musikalische Unterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten in geschlossenen Räumen in Gruppen von bis zu 10 Personen ist möglich

4. Ein nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb in geschlossenen Räumen kann nach §13 Abs. 3 Punkt 4 mit bis zu 20 Personen, negativem Testergebnis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit und ständig durchlüfteten Räumen stattfinden.

Das Betreten und Verlassen des Schulgebäudes ist ausschließlich mit FFP2 Masken und vorheriger Hände­des­infektion erlaubt. Das Einbahn-Wegesystem der Schule ist zwingend einzuhalten. Die Wischreinigung der Kontaktflächen nach Nutzung obliegt den Vereinen.

Personen mit einer nachgewiesenen Immunisierung durch Impfung oder Genesung unter den Voraus­setzungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-AusnahmenVO vom 8. Mai 2021 werden nicht eingerechnet.

Wichtig!!! Die Verantwortung für die Durchführung der Sport- und Kulturangebote und die damit verbundene Nachweispflicht der bestätigten negativen Schnell- oder Selbsttests, eine gesicherte Rückverfolgbarkeit sowie die Einhaltung des Hygienekonzeptes obliegt den Vereinen! Zudem tragen die Vereine die Verantwortung für die Kontrolle der möglichen Immunisierung durch Impfung oder Genesung! Kontrollen seitens des Ordnungs­amtes sind jederzeit möglich!

Um Hausmeisterdienste besser planen zu können, bitte ich um eine kurze Rückmeldung, wer wann unter den oben genannten Regelungen sein Training/ seine Probe wieder aufnimmt.

Bei Fragen kontaktieren Sie mich gerne.

Mit sportlichen Grüßen, Im Auftrag

Stadt Königswinter, Schul- und Sportverwaltung, Drachenfelsstr. 9-11, 53639 Königswinter

(Name und Erreichbarkeit entfernt - Die Redaktion)

(RD, WS, 2.6.2021)